Bis vor Bundesgericht ging die reformierte Kirche Eglise évangélique de Cologny, weil sie sich von den kantonalen Instanzen in Genf nicht rechtens behandelt fühlte. Denn das Gesuch der Kirche um eine Taufe im Genfersee – auf öffentlichem Grund – war ihr verwehrt worden. Sie müsse sich vorgängig registrieren und damit anerkennen, dass die Schweizer Rechtsordnung Vorrang hat bei allen ihr widersprechenden Pflichten, lautete die Begründung.
Das verlangt das kantonale Gesetz über den Laizismus in Genf. Nur registrierten Organisationen können kultische Veranstaltungen auf öffentlichem Grund bewilligt werden. Aus diesem Grund wehrten sowohl die kantonalen Instanzen als nun auch das Bundesgericht die Beschwerde der Kirche ab. Denn die Eglise évangélique de Cologny hat sich bisher nicht registriert.
«Zunehmende Einschränkung der Religionsfreiheit»
Hohe Wellen warf der Entscheid bei der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA). Kurz nach der Mitteilung des Bundesgerichts publizierte die Dachorganisation von evangelischen Freikirchen und Kirchgemeinden eine Mitteilung. Für die betroffene Kirche und die SEA sei das Urteil eine grosse Enttäuschung, die mit Unverständnis verbunden sei, heisst es darin. Und obendrauf: «Dieser Entscheid zeugt von der zunehmenden Einschränkung der Religionsfreiheit im Kanton Genf.»